Ferienwohnung Haus Christine

Urlaub im schönen Chiemgau

Impressum

 

Ferienwohnung Haus Christine Lindner

Christine Lindner
Frühlingstr. 16
83093 Bad Endorf

Email:   hoffmpit@freenet.de
Telefon:  08053 1285
Mobil:  0162 2652055
Fax: 08053 7980934 

www.chiemgauferienwohnung.de



Datenschutz- Verwendung des Onlinebuchungstools des IRS – Region 18 e.V.

Unsere Onlinepräsenz verwendet zur Ermöglichung der Onlinebuchungen von Unterkunftsleistungen und sonstigen Reiseleistungen, sowie zur Abwicklungen von Anfragen und Prospektbestellungen das Onlinebuchungstool (nachfolgend „OBT“) des IRS - Region 18 e.V., Felden 10, 83233 Bernau am Chiemsee, nachfolgend „IRS18“ abgekürzt. Im Rahmen des OBT verarbeitet der IRS18 die Daten als Verantwortlicher. Die Hinweise und Bestimmungen zum Datenschutz finden Sie in der Datenschutzerklärung des IRS18 zum OBT, welche Sie jederzeit aus dem OBT heraus aufrufen können oder unter https://www.irs18.de/images/datenschutz/datenschutzerklaerung-irs18.pdf einsehen können. 

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Ferienwohnung Haus Christine

1. Vertragsabschluss (Beherbergungsvertrag)

Mit der verbindlichen Buchung der Ferienwohnung bei dem Vermieter oder einer von ihm beauftragten Person, die per Internet, schriftlich, telefonisch oder persönlich erfolgen kann, entsteht ein sogenannter Beherbergungsvertrag. Sobald alle geforderten Angaben erfüllt wurden und dem Gast die Buchungsbestätigung vorliegt, ist der Beherbergungsvertrag rechtens.

Unverbindliche Reservierungen von denen der Gast kostenlos zurücktreten kann sind nicht möglich.

2. Zahlung des Vertragspreises

Der Mietpreis ist bis zur Abreise zu entrichten. Die Zahlung kann vorab per Banküberweisung oder vor Ort in bar erfolgen.

3. Anreise

Die Anreise erfolgt am Anreisetag (solang nichts anderes vereinbart) von 15:00 bis 18:00 Uhr.

4. Preise

Die von uns angegebenen Preise sind Endpreise  und enthalten die Nebenkosten, für Wäsche, Heizung, Strom und Endreinigung. Der Kur-und Fremdenverkehrsbeitrag wird separat berechnet und richtet sich nach den Vorgaben der Gemeinde.

5. Schlüssel

Dem/den Mieter/n werden  am Anreisetag die Schlüssel vor Ort ausgehändigt.  

Bei Verlust eines Schlüssels ist dies sofort dem Vermieter zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechselung des Schließsystems sind vom Mieter zu tragen.

 Wir empfehlen für den Fall eines Schlüsselverlustes ( Auswechseln des Schließsystems) zu prüfen ob im Rahmen einer Privathaftpflicht ein derartiger  Versicherungsschutz besteht.

6. Abreise

Am Abreisetag ist die Ferienwohnung dem Vermieter oder einer von ihm beauftragten Person in einem ordnungsgemäßen Zustand zu übergeben.  Eine kurze Abnahme kann vom Mieter und / oder Vermieter gewünscht werden. Wir bittend die Ferienwohnung dann  bis spätestens 10:00 Uhr zu räumen.

Die Endreinigung erfolgt durch den Vermieter.

7. Personen

Die Übergabe des Schlüssels erfolgt zwischen Vermieter oder einer von ihm beauftragten Person und dem Gast der gebucht hat.

Sollten kurzfristig zusätzliche Gäste hinzukommen, so muss der Vermieter informiert bzw. seine Zustimmung erteilen. Der/die jeweilige/n Aufpreis/e wird/werden zusätzlich angerechnet. 

8. Haustiere, Rauchen

Das Mitbringen von Haustieren ist nur nach vorheriger Rücksprache erlaubt, der Vermieter kann seine Zustimmung verweigern.Das Rauchen ist in der Wohnung nicht gestattet. (Rauchmelder)

9. Pfleglicher Umgang mit der Ferienwohnung

Der/die Mieter verpflichten/verpflichtet sich mit der Ferienwohnung und dem Inventar pfleglich umzugehen,  Schäden spätestens bei der Abreise zu melden bzw. zu erstatten.

10. Pflichten des Vermieters

Mit der angenommenen Buchung verpflichtet sich der Vermieter zur Bereitstellung und Übergabe des Mietobjekts. Sollte auf unvorhersehbarer Weise das Mietobjekt Schaden nehmen (Unwetterkatastrophen, Brände, Explosionen, Schäden am Haus, Vandalismus, etc) und die Ferienwohnung für den Mieter nicht nutzbar ist , haftet der Vermieter ausschließlich in Höhe des vereinbarten und gezahlten Mietpreises. Der Vermieter haftet nicht für Schäden außerhalb seines Verantwortungsbereiches  (Straßenarbeiten, etc).

11. Nichtanreise

Reist der Gast ohne Erklärung einfach nicht an, so ist er verpflichtet den gesamten Mietpreis zu bezahlen. Der Vermieter wird sich im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsbetriebes um eine anderweitige Vermietung für den noch übrigen Zeitraum bemühen, wobei er nicht verpflichtet ist besondere Anstrengungen zu unternehmen.   

Sollte die Ferienwohnung  nicht anderweitig vermietet werden können, so hat die Rechtsprechung  für die Bemessung dieser ersparten Aufwendungen bei Beherbergungsleistungen folgende, vom Gast an den

Beherbergungsbetrieb zu bezahlende Richtwerte anerkannt:

Gebuchte Leistung: Quote:

Ferienwohnungen und Unterkünfte ohne Verpflegung 90 %

Die angegebene Quote bezieht sich jeweils auf den vollen Buchungspreis einschließlich aller Nebenkosten, wobei etwaige öffentliche Abgaben wie Fremdenverkehrsbeitrag und Kurtaxe außer Betracht bleiben.

Es bleibt dem Gast ausdrücklich vorbehalten nachzuweisen, dass eine anderweitige Belegung stattgefunden hat oder dass die ersparten Aufwendungen des Beherbergungsbetriebs wesentlich höher waren, als die im Rahmen vorstehender Pauschalen berücksichtigten Beträge. In diesem Fall ist der Gast nur zur Bezahlung der geringeren Kosten verpflichtet. Es wird zur Meidung unnötiger Kosten bei unvorhersehbarer Verhinderung des Reiseantritts dringend der Abschluss einer Reisekostenrücktrittsversicherung empfohlen.

12. Stornierung

Für den Fall einer Stornierung berechnen wir

bis 45 Tage vor Reisebeginn :                0 % des Reisepreises

bis 30 Tage vor Reisebeginn:                 30 % des Reisepreises

bis 15 Tage vor Reisebeginn:                 50 % des Reisepreises

bis 8 Tage vor Reisebeginn:                   60 % des Reisepreises

bis 1 Tag vor Reisebeginn:                     80 % des Reisepreises

am Tag der Anreise und

bei Nichtanreise:                                     90 % des Reisepreises  

Maßgebend ist der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung beim Vermieter (E-Mail ausreichend).

Sollte der Mieter frühzeitig abreisen ist das dem Vermieter mitzuteilen, gleichwohl ist auch der vereinbarten Mietpreis zu zahlen.  

13. Nutzungsregeln

Die  in der Ferienwohnung ausliegende  Gäste-Informationsmappe  und deren inhaltliche Informationen  sind zu beachten. Sie ist der  Hausordnung gleich zu setzen.

14. Gerichtsstand

Gerichtsstand in Rosenheim.